Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung

GESUNDHEITSERZIEHUNG 

ist als Unterrichtsprinzip in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufschulen, der Handelsakademien- und Handelsschulen, der Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik verankert.

Das Unterrichtsprinzip soll nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer besseren Koordination und überlegteren Auswahl des im Lehrplan festgelegten Lehrstoffes beitragen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können zusätzliche Schwerpunkte in Form von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden.

 

SCHULISCHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

  • nicht nur Information über Gesundheitsthemen und Einwirken auf das Verhalten des Einzelnen,
  • sondern auch Gestaltung eines gesundheitsfördernden Lebensraumes

 

VORRANGIGE ZIELE DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG

  • Gestaltung der Schule als gesundheitsförderliche Lebenswelt unter Einbeziehung aller im schulischen Alltag beteiligten Personen
  • Förderung persönlicher Kompetenzen und Leistungspotentiale der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf gesundheitsbewußtes, eigenverantwortliches Handeln und Wissen
  • Vernetzung von Schule und regionalem Umfeld
  • Förderung von kommunikativen und kooperativen Kompetenzen der LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen sowie der Kommunikationsstrukturen zwischen LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern
  • Dokumentation und Verbreitung innovativer Projekte und Maßnahmen

(Bundesministerium für Bildung übernommen aus dem Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung in der Fassung vom 4.März 1997)

 

Mehr zum Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung finden Sie im Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung hier (Bundesministerium für Bildung – Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung)